Alle hier gezeigten Bodenfunde wurden innerhalb einer Staatlichen Nachforschungsgenehmigung nach §22 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes(HDSchG) gefunden und stammen alle aus Schaafheimer Gemarkungen, einschließlich Ortsteilen.

 

Nicht genehmigte Maßnahmen nach §22 (Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken) können mit einer Geldbuße bis zu 25000€ geahndet werden(§28 Absatz 2, HDSchG).

Bei Fragen und Anregungen bitte unseren Bodenfundbeauftragten kontaktieren:

 

Salvatore Tacco 
Emailadresse: SALVA_T@web.de
Mobil: 0152 05340883