Ein Mitglied unseres HGV setzt sich verstärkt mit den in und um Schaafheim entdeckten Bodenfundstücken auseinander und geht auch selbst auf die Suche.
Alle hier gezeigten Bodenfunde wurden innerhalb einer Staatlichen Nachforschungsgenehmigung nach §22 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) gefunden und stammen alle aus Schaafheimer Gemarkungen, einschließlich Ortsteilen.
Jedes mit Genehmigung gefundene Objekt wird einer Fundnummer zugeordnet. Zu dieser Fundnummer wird eine Fundmeldung geschrieben. Diese beinhaltet z.B. den Flurnamen, die Flurstücknummer, das Funddatum, genaue Koordinaten und Informationen über die Fundsituation wie z.B. alte Wege oder Auffälligkeiten per Luftbild.
Je nach Alter und Material der Funde werden sie unterschiedlich restauriert. Da die Bearbeitungsmethoden zu viele Möglichkeiten bieten, kann man an dieser Stelle pauschal sagen: Alle Funde müssen so behandelt werden, dass die Patina nicht zerstört wird und müssen unbedingt konserviert werden.
Einmal im Jahr werden alle Funde der Hessen Archäologie vorgezeigt und die Fundmeldungen entsprechend archiviert.
Bei Fragen und Anregungen bitte unseren Bodenfundbeauftragten kontaktieren:
Salvatore Tacco
Emailadresse: SALVA_T@web.de
Mobil: 0152 05340883
An dieser Stelle noch eine Anmerkung: Nicht genehmigte Maßnahmen nach §22 (Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken) können mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ geahndet werden (§28 Absatz 2, HDSchG)! Bitte überlasst dies Profis und benachrichtigt bei einem Fund die jeweilige zuständige Behörde.